Auf unserer Referenzseite zeigen wir Ihnen verschiedene Carports mit einer Grundkonstruktion aus Holz. Die Kombination mit durchsichtigen Kunststoffplatten und Holz wirkt filigran und bietet viel Licht. Die Variante mit Ziegeldach wirkt eher massiv und bietet maximalen Schutz für Auto, Fahrräder und Gartengeräte. Je nach gewünschter Nutzung und Lebensgewohnheiten erstellen wir Ihnen den passenden Carport.
Laut der Landesbauordnung ( § 50 Abs. 1) zählen Carports im Innenbereich bis 40 Kubikmeter Bruttorauminhalt und im Außenbereich bis 20 Kubikmeter Bruttorauminhalt als sogenanntes verfahrensfreies Vorhaben und können somit genehmigungsfrei aufgestellt werden, sofern auf die zulässige Grenzbebauung von maximal 9 laufenden Metern auf einer Grenze und 15 laufende Meter auf 2 Grenzen eingehalten werden. Auch wenn in diesen Fällen eine Baden-Württemberg Carport Baugenehmigung oder ein Kenntnisgabeverfahren nicht erforderlich ist, sind Sie als Bauherr jedoch dennoch dazu verpflichtet, in Eigenverantwortung zu prüfen, ob Ihr Vorhaben den genehmigungspflichtigen Vorhaben der öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.