Ab dem 01.01.2023 besteht die Pflicht, bei grundlegenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden eine Photovoltaikanlage einzuplanen. Verantwortlich für die Einhaltung der Pflicht sind Bauherr*innen. Spätestens 12 Monate nach einer erfolgten Dachsanierung muss bei der Stadtverwaltung eine Vollzugsmeldung über den Einbau vorliegen. Die Modulfläche wird in der Regel mit 60 % der Dachfläche angesetzt. Als ausführendes Fachunternehmen sind […]
Kategorien
-
Ältere Beiträge
Hier finden Sie alle Beiträge, die wir vor Einrichtung unseres Weblogs veröffentlicht haben: