Die neue Photovoltaikpflicht

Ab dem 01.01.2023 besteht die Pflicht, bei grundlegenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden eine Photovoltaikanlage einzuplanen. Verantwortlich für die Einhaltung der Pflicht sind Bauherr*innen. Spätestens 12 Monate nach einer erfolgten Dachsanierung muss bei der Stadtverwaltung eine Vollzugsmeldung über den Einbau vorliegen. Die Modulfläche wird in der Regel mit 60 % der Dachfläche angesetzt. Als ausführendes Fachunternehmen sind wir angehalten, Sie auf unseren Angeboten und Rechnungen auf die Photovoltaikpflicht hinzuweisen. Dieser Hinweis muss von der Bauherrschaft bestätigt werden.

Unter folgendem Link finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Photovoltaikpflicht:

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/erneuerbare-energien/sonnenenergie/photovoltaik/fragen-und-antworten-zur-photovoltaikpflicht/