Aus EnEV wird GEG

Im November 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es ersetzt die bisher gültigen Gesetze zur Energieeinsparung bei Wohngebäuden: die EnEV (Energieeinsparverordnung), das EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) und das EnEG. Im Rahmen der Umsetzung des europäischen Klimaschutzprogramms 2030 wurden die besethenden Gesetze in einer Gesetzesgrundlage zusammengefasst und auf Die Gesamtheit des Gebäudes ausgerichtet. Das GEG enthält Vorgaben, Verbote und Optionen zur Energieeinsparung, die bisher so nicht verankert waren. Ziel des GEG ist es, neue Impulse zur Nutzung innovativer Ansätze beim energieeffizienten Bauen zu setzen.

Hier die wichtigsten Punkte des GEG für Bauherren:

  • die Anforderungen für Bauherren werden nicht verschärft, um weitere Baukosten zu vermeiden
  • Bauherren sind nach dem GEG verpflichtet, erneuerbare Energien zu nutzen, mindestens in einer Form
  • Immobilienmakler müssen Energieausweise vorlegen
  • Im Neubau ist ein vereinfachtes Nachweisverfahren erlaubt

Eine ausführliche Darstellung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/energieausweise/gebaeudeenergiegesetz-node.html

Solarpflicht für Hausbesitzer

Ein weiteres Gesetz zum Klimaschutz bei Gebäuden hat die schwarz-grüne Koalition für Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Ab dem 01.01.2023 sind Bauherren verpflichtet, bei einer Dachmodernisierung eine Photovoltaikanlage zu errichten. Für den Neubau gilt diese Pflicht schon ab dem 01.05.2022. Für Industriebauten und Parkplätze ab 35 Stellplätze gilt die Pflicht ab dem 01.01.2022.

Das heißt, wer sein Dach modernisieren möchte, ohne zusätzlich in eine Photovoltaikanlage zu investieren, sollte die Maßnahme bis Ende 2022 abgeschlossen haben. Wer früh plant ist auf der sicheren Seite. Aufgrund der starken Nachfrage nach Modernisierungen liegen zwischen Planung und Ausführung bei uns zurzeit um die drei Monate. Wir rechnen durch die neue Verordnung mit einer steigenden Nachfrage.

Dachmodernisierungen gibt es ab 2023 nur noch in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage