Mehr Förderung für die energetische Gebäudesanierung

Klimaschutz ist zur Zeit das Thema überhaupt. Nun hat der Gesetzgeber beschlossen, im Zuge des Klimaschutzprogramms 2030 auch die energetische Gebäudesanierung verstärkt zu fördern.

Was wird gefördert?

  1. Wärmedämmung von Wänden,
  2. Wärmedämmung von Dachflächen,
  3. Wärmedämmung von Geschossdecken,
  4. Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
  5. Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
  6. Erneuerung der Heizungsanlage,
  7. Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  8. Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.
  9. Kosten für die Beauftragung eines Energieberaters, aber nur zu 50 % der Aufwendungen.

Dabei gilt es zu beachten, dass die Steuerermäßigung nur in Anspruch genommen werden kann, wenn diese vom einem Fachunternehmen durchgeführt und die vorschriftsmäßige Durchführung von diesem auch nach amtlich vorgeschriebenem Muster bescheinigt wird. Ferner ist eine Rechnung und die Überweisung des Betrags erforderlich.

Die technischen Mindestanforderungen an die energetischen Maßnahmen sind in der Verordnung festgelegt. Das Gebäude, für das der Förderantrag gestellt wird, muss älter als zehn Jahre sein. Entsprechendes gilt für Eigentumswohnungen.

Die Förderung läuft über 10 Jahre vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029. Der Bundestag hat dem Kompromiss am 19. Dezember 2019 gebilligt und auch der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 zugestimmt.

Die Förderung für die energetische Aufwertung von Dächern wird seit dem 01.01.20 mit bis zu 20% der Aufwendungen gefördert